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Körper, Geist und Seele als Einheit betrachten

Ayurveda Schilling

Babara Schilling

Barbara Schilling

Staatl. gepr. Physiotherapeutin

Ayurvedatherapeutin

Tibetische Heilyogalehrerein für Lu Jong

Wittenberger Str. 50a
04849 Bad Düben | OT Hammermühle

Hygienekonzept des Kurses YOGA/KLANG

Kursbetrieb im Sportzentrum Elster

Nutzer-Informationen

Barbara Schilling        Staatl. gepr. Physiotherapeutin

Ayurvedatherapeutin

Yogalehrerin für tibetisches Heilyoga Lu Jong

Mail                             ayurveda.schilling@hotmail.de

Kontaktnummer          034243 / 50650 (Mobil 0172 6307998)

 

Adresse                      Wittenberger Str. 50a, 04849 Bad Düben, OT Hammermühle

Hygienekonzept des Kurses YOGA/KLANG
K u r s b e t r i e b i m S p o r t z e n t r u m E l s t e r
Nutzer-Informationen
Barbara Schilling Staatl. gepr. Physiotherapeutin
Mail ayurveda.schilling@hotmail.de
Kontaktnummer 034243 / 50650 (Mobil 0172 6307998)
Adresse Wittenberger Str. 50a, 04849 Bad Düben, OT Hammermühle
Bad Düben, 14.03.2022, ___________________
Ort, Datum, Unterschrift Barbara Schilling


Grundsätze
Das Hygienekonzept steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den entsprechend gültigen CoronaVerordnungen des Bundes, des Landes und des Landkreises sowie den jeweiligen
Empfehlungen/Bestimmungen der einzelnen Fachverbände. Es verliert erst dann seine
Wirksamkeit, wenn diese Verordnungen außer Kraft gesetzt werden.
Das Hygienekonzept ist den Kursteilnehmern in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen.
Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine
Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der
genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.

  1. Allgemeine Hygieneregeln
    • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Innenbereichen
    der Sportstätte.
    • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
    • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder
    Desinfizieren der Hände.
    B. Schilling Hygienekonzept

Seite 2

  1. Verdachtsfälle Covid-19
    • Eine Teilnahme am Kursbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem
    Gesundheitszustand.
    • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw.
    dürfen diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
    o Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
    o Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen
    Haushalt vorliegen.
    • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur
    Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und
    Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der
    betreffenden Person.
  2. Organisatorisches
    • Das Hygienekonzept wird für ALLE einsehbar auf der Homepage (www.ayurvedaschilling.de/yoga/) veröffentlicht.
    • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
    • Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept ist Barbara
    Schilling.
    • Die erstellten Nachweislisten sind unter Beachtung des Datenschutzes zu verwahren und
    nach vier Wochen irreversibel zu löschen.
    • Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen zur Sportstätte
    SPORTZENTRUM ELSTER mit den lokalen Behörden abgestimmt.
    • Die Sportstätte ist mit ausreichend Waschmöglichkeiten (in den Toiletten) ausgestattet.
    • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des
    Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. ein Hausverbot ausgesprochen und der
    Sportstätte verwiesen

 

 

Bad Düben, 05.01.2022, _______________________________

Ort, Datum, Unterschrift

Grundsätze

Das Hygienekonzept steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den entsprechend gültigen Corona-Verordnungen des Bundes, des Landes und des Landkreises sowie den jeweiligen Empfehlungen/Bestimmungen der einzelnen Fachverbände. Es verliert erst dann seine Wirksamkeit, wenn diese Verordnungen außer Kraft gesetzt werden.

Das Hygienekonzept ist den Kursteilnehmern in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen.

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.

  1. Allgemeine Hygieneregeln
  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Innenbereichen der Sportstätte.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
  • Verdachtsfälle Covid-19
  • Eine Teilnahme am Kursbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.
  • Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
    • Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.
  • Organisatorisches
  • Das Hygienekonzept wird für ALLE einsehbar auf der Homepage (www.ayurveda-schilling.de/yoga/) veröffentlicht.
  • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
  • Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept ist Barbara Schilling.
  • Die erstellten Nachweislisten sind unter Beachtung des Datenschutzes zu verwahren und nach vier Wochen irreversibel zu löschen.
  • Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen zur Sportstätte SPORTZENTRUM ELSTER mit den lokalen Behörden abgestimmt.
  • Die Sportstätte ist mit ausreichend Waschmöglichkeiten (in den Toiletten) ausgestattet.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. ein Hausverbot ausgesprochen und der Sportstätte verwiesen.
  • Verpflichtendes 2-G-Zugangsmodell (Geimpfte und Genesene) in geschlossenen Räumen
  • Zutrittsberechtigte Personen sind:
  • Geimpfte Personen[1],
    • Genesene Personen[2].
  • Ein Anwesenheitsnachweis ist zu führen.[3]



[1] Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen (geimpfte Personen); ein vollständiger Impfschutz gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 liegt nach Ablauf von 14 Tagen nach der letzten Impfung vor, die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für ein vollständiges Impfschema erforderlich ist; das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes ist dem Verantwortlichen oder einer von ihm beauftragten Person schriftlich oder elektronisch nachzuweisen.

[2] Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises sind und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARSCoV-2 aufweisen (genesene Personen); ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist; die Testung muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 6 Monate zurückliegen.

[3] Unter Beachtung des Datenschutzes bei der Verwahrung und der irreversiblen Löschung nach vier Wochen.

Tel.: (034243) 50650
Handy: 0172 / 630 79 98

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